SCHULE FÜR AIKIDO & FELDENKRAIS
in  ULM  -  VÖHRINGEN  -  ILLERRIEDEN

© Josef Daam 2022

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PRÜFUNGSORDNUNG BDAL


Die Mitglieder des BdAL können, nach Bestätigung ihrer Graduierung durch das Bundes-Lehrer-Komitee (BLK), grundsätzlich bis zwei Grade unter ihrem aktuellen Grad Prüfungen in ihrem eigenen Dojo oder bei eigenen Schülerinnen und Schülern abnehmen.


Zur Abnahme von Dan-Prüfungen ist eine Dan-Prüfungsberechtigung des BLK erforderlich. Diese kann nach Absolvierung eines Fortbildungsprogrammes beim BLK beantragt werden.


Als Richtlinie für das Prüfungsprogramm dient eine vom BLK ausgearbeitete Kyu-Prüfungsordnung und eine Rahmenordnung für Dan-Prüfungen.


Bestandene Prüfungen werden von den jeweiligen Prüfern in den Aikido-Pass eingetragen. Dan-Prüfungen werden zusätzlich von den Prüfenden dem BLK gemeldet. Die Dan-Grade werden dort registriert und durch eine Urkunde bestätigt. Die Dan-Prüfung gilt als anerkannt, wenn sie beim BLK registriert ist.


Prüfungsordnung KYU-Prüfungen

Die Prüfungsordnung für KYU-Grade ist eine Rahmenordnung. Sie kann nach Ermessen des Prüfers geringfügig modifiziert werden.


Prüfungsordnung DAN-Prüfungen

Die Prüfungsordnung für DAN-Grade ist eine Rahmenordnung. Der Prüfer trifft nach eigenem Ermessen eine Auswahl der aufgeführten Angriffsformen und Techniken.


Prüfungsordnung für Kinder

Die Prüfungsordnung für Kinder wird von den einzelnen Schulen je nach Altersstruktur individuell festgelegt.




KYU-PRÜFUNG


DAN-PRÜFUNG


Kinder-PRÜFUNG